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Keiner kann das Selbstbestimmungsrecht eines souveränen Staates verletzen

Am 7. Juni brachte die Zeitung „Rodong Sinmun“ einen Kommentar mit dem Titel „Keiner kann das Selbstbestimmungsrecht eines souveränen Staates verletzen“.

Darin heißt es wie folgt: Jüngst wurde in China auf der 3. Tagung des Nationalen Volkskongresses in der 13. Legislaturperiode einen Beschluss dazu angenommen, eine juristische Ordnung und ein Exekutivsystem für die Verteidigung der Staatssicherheit im Sonderverwaltungsgebiet Hongkong zu schaffen und zu vervollständigen, und das ist die gebührende Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes eines souveränen Staates.

Unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas ergreifen die Machtorgane Chinas in Hongkong verschiedene Maßnahmen zum Schutz des Lebens und Eigentums des Volkes und zur Verteidigung der Sicherheit des Landes.  Unter dem Vorwand der „Unabhängigkeit“ gibt es die Versuche, Hongkong vom chinesischen Territorium zu trennen, was für China keinesfalls zulässig ist.

Die gebührende Machtausübung auf Hongkong ist auch in der Hinsicht auf die UNO-Charta keine Frage. Man übt um die Frage der Machtausübung Chinas den Druck auf dieses Land aus und versucht offen die Spaltung Chinas, was ausgehend vom Standpunkt des Dritten eine bedenkliche Sache ist.

Heute wird die asiatisch-pazifische Region in den weltgrößten Konfliktherd verwandelt, weil die Ausübung der Selbstbestimmungsrechte der souveränen Staaten verhindert und sie militärisch und politisch unterdrückt werden.

Auch die Bewohner in Hongkong sind zufrieden mit dem Staatssicherheitsgesetz in Hongkong, weil es für die Festhaltung „Ein Staat und zwei Ordnungen“ und die Gewährleistung des legalen Rechts der Bevölkerung in Hongkong ist.

Das Bestimmungsrecht auf Hongkong-Frage ist Chinas, und alle Maßnahmen Chinas zum Schutz der Souveränität, Sicherheit und Interessen des Landes sind gerecht.