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Die japanischen Imperialisten hielten Anfang des 20. Jahrhunderts Korea militärisch besetzt (1905–1945), fabrizierten allerlei drakonische Gesetze und plünderten Unmengen von Bodenschätzen aus.
Darunter gab es auch die „Koreanische Bergbauverordnung“, die fabriziert und verkündet worden war, um die Mineralien in Korea zu monopolisieren.
Schon seit langem versuchten sie, eine Herrschaft über Erzbergwerk in Korea herzustellen, und verkündete 1906 das „Gesetz über Erzbergwerk“, damit sie eine gesetzliche Grundlage dafür schufen, die Erschließung von Erzbergwerken, deren Besitz und Betrieb zu monopolisieren. Infolgedessen gingen 1909 69 % aller Bergwerke, Bergbaugebiete und privatbetriebenen Bergwerke in Korea in den Besitz der japanischen Imperialisten über.
In den 1910er Jahren aktivierten sich die Machenschaften der japanischen Imperialisten zur Ausplünderung der Bodenschätze noch weiter. Von 1911 bis 1917 führten sie die „Untersuchung der Erzlagerstätte“, beschafften die grundlegenden Dateien für das An-sich-Reißen der Bodenschätze Koreas, fabrizierten im Dezember 1915 die „Koreanische Bergbauverordnung“ und ließen sie ab April nächsten Jahres in Kraft treten, damit sie die Möglichkeit für die Monopolisierung der Ausgrabung von Bodenschätzen erweiterten. weiterlesen
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Vor 115 Jahren errichtete der japanische Imperialismus in Korea das Generalgouvernement, einen grausamen Herrschaftsapparat, und verletzte grob die Souveränität dieses Landes.
Im November 1905 fabrizierte er in der Weise der Bedrohung und Erpressung sowie zwangsweise den „Ulsa-5-Punkte-Vertrag“, um die Kolonialherrschaft über Korea zu ergreifen, und errichtete am 1. Februar 1906 in Seoul das koreanische Generalgouvernement und führten die Herrschaft durch Generalgouverneur ein.
Der Generalgouverneur war der oberste Herrscher über Korea, der alle Rechte auf Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung und Kommandogewalt im Militärwesen und andere an sich gerissen hat.
Er war dem japanischen König unterstellt, hatte in Vertretung der japanischen Regierung die Befugnisse dazu, die Gesetze und Verträge über diplomatische Beziehung zu unterbrechen oder aufzuheben und durch die Verkündigung vom Befehl des Generalgouvernements Koreaner zu inhaftieren und einen Befehl zur Anwendung von Waffengewalt zu geben. weiterlesen
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Schreiben des DVRK-Vizeministers für Gesundheitswesen an den Exekutivabteilungsleiter vom Weltfonds gegen Aids, Tuberkulose
und Malaria
Am 10. März schickte Kim Hyong Hun, DVRK-Vizeminister für Gesundheitswesen, folgendes Schreiben an Peter Sands, Exekutivabteilungsleiter vom Weltfonds gegen Aids, Tuberkulose und Malaria:
Vor kurzem erhielt ich voller Erstaunen den Brief vom 22. Februar 2018 seitens Herrn Mark Edington, Finanzabteilungsleiter des Weltfonds, der zum Inhalt hat, die Zusammenarbeit vom Weltfonds für die gegenwärtige Periode bis zum 30. Juni 2018 zu beenden.
Ich muss diesmalige Maßnahme des Weltfonds zur plötzlichen Unterbrechung der Zusammenarbeit nur als die Angelegenheit betrachten, die nicht auf „besondere Atmosphäre der Zusammenarbeit“ in unserem Land, wie die Seite des Fonds behauptet, sondern auf den Druck mancher Kräfte für die Politisierung der humanitären Zusammenarbeit zurückzuführen ist.
Ohne vorherige Besprechungen mit UNICEF und der WHO, die die Zusammenarbeit direkt in die Tat umsetzen, und überdies mit der Veröffentlichung der bisherigen stärksten Sanktionen der USA gegen unser Land wurde die diesmalige Maßnahme getroffen. Das ist eindeutig.
Wir schätzen ein, dass bisherige Zusammenarbeit des Weltfonds nicht wenige Beiträge zur Verhinderung der Tuberkulose und Malaria in unserem Land geleistet hat.
Dank gemeinsamer Anstrengungen der Regierung unserer Republik, der UNICEF und der WHO wurden bei der Arbeit für die Verhinderung der Tuberkulose und Malaria Erfolge erzielt. In solcher gegenwärtigen Etappe übermittelte die Seite des Fonds einseitig die Unterbrechung der Zusammenarbeit, ohne die daraus resultierenden Folgen zu berücksichtigen. Das ist völlig unverhältnismäßig und unmenschlich.
Diesbezüglich zeigen auch die UNO-Organisationen, die die Zusammenarbeit gegen Tuberkulose und Malaria ausführen, ihre Besorgnis darüber, dass in unserem Land unter den Patienten, die mit vom Weltfonds gelieferten Tabletten gegen Tuberkulose behandelt wurden, jährlich um tausende der gegen die Medikamente resistenten Patienten zunehmen und unter den Kindern und Bewohnern rapide verbreitet werden können. Daher behaupteten sie selbst, diese Zusammenarbeit dürfe niemals unterbrochen werden.
Demnach fordere ich den Weltfonds energisch dazu auf, sich humane Folgen aus der Unterbrechung der Zusammenarbeit zu überlegen, gebührendes Verantwortungsgefühl zu wahren und von nun an die Maßnahmen zur richtigen Lösung dieser Frage gemäß der humanitären Mission zu treffen.
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In Bezug darauf, dass die südkoreanische Behörde die Repatriierung der DVRK-Bürgerinnen, die sie zwangsweise zum Aufenhalt festhält, ablehnt und diesen Zwangsaufenhalt rechtfertigt, veröffentlichte am 29. Juni der Sprecher des DVRK-Notmaßnahmenkomitees für Rettung der entführten Bürger die Stellungnahme mit folgenden Inhalten:
Die südkoreanische Behörde lehnt die Repatriierung unserer Bürgerinnen ab und rechtfertigt ihren Zwangsaufenthalt, wobei sie faselten, Kim Ryon Hui, die ihre Heimkehr fordert, und die gruppenweise entführten 12 Bürgerinnen wären „nach ihrem freien Willen aus dem Norden ausgewandert und hätten sich niedergelassen“ und „es gebe nach gegenwärtigem Gesetz keinen Grund für Repatriierung“.
Das ist eine unverschämte Sophisterei dafür, den Kampf der Südkoreaner aus verschiedenen Kreisen, die die unverzügliche Repatriierung unserer Bürgerinnen nachdrücklich fordern, zu hemmen, die Öffentlichkeit im In- und Ausland irrezuführen und den wahren Sachverhalt des inhumanen Verbrechens, die die konservative Verräterclique verübt hat, zu verdecken.
Ferner ist das zugleich eine unverzeihliche politische Herausforderung, die unsere Gesellschaftsordnung verneint.
Wenn die südkoreanische Behörde wirklich „den Willen der Betreffenden“ achtet, sollte sie unsere Bürgerinnen wie Kim Ryon Hui und 12 die Jungfrauen nach ihren Forderungen unverzüglich in die DVR Korea freilassen.
Der ungerechte Zwangsaufenthalt unserer Bürgerinnen ist eine inhumane Untat, die den bösartigen antinationalen und unmenschlichen Verbrechen der Verräterclique um Park Geun Hye folgt, und ein Verbrechen gegen die Menschenrechte, das auch dem Maßstab und den Prinzipien für Menschenrechte widerspricht.
Die südkoreanische Behörde soll mit ihren unverschämten Handlungen aufhören, dass sie einerseits die unmenschlichen Verbrechen der konservativen Clique, über Nacht die Eltern, Kinder und Blutsverwandten zu trennen, beschirmt und unterstützt und andererseits von „Treffen der getrennten Familienangehörigen“ faselt, und vor allem unsere angelockten und entführten Bürgerinnen bedingungslos zurückkehren lassen.
AiP-D Meinung: Die Antiimperialistische Plattform Deutschland (AiP-D) unterstützt die Stellungnahme des Sprechers des DVRK-Notmaßnahmenkomitees für Rettung entführter Bürger und fordert die südkoreanischen Marionetten, Bestien in Menschengestalt, auf, die zwangsentführten jungen Mädchen unverzüglich in den Schoß ihres Heimatlandes und ihrer Familien und Freunde zu entlassen. Dieser ungeheuerliche Vorgang beweist einmal mehr, dass das ganze Gefasel des Westens und Südkoreas von „Menschenrechten“ und „Familienzusammenführungen“ nur Augenwischerei ist, denn sie haben unschuldige junge Frauen gegen ihren Willen nach Südkorea entführt. Dies ist ein weiterer Fall von Staatsterrorismus, der endlich geahndet werden muss, und die verantwortlichen Schergen müssen zur Rechenschaft gezogen und abgeurteilt werden. Sie werden keinesfalls der grausam gerechten Strafe entgehen können!
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