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Schreiben des ständigen UNO-Botschafters der DVRK an den UNO-Generalsekretär

Am 24. Oktober sendete der ständige UN-Botschafters der DVRK an den UNO-Generalsekretär das Schreiben, in dem konkrete Vorschläge zum internationalen Forum der Rechtsexperten über Begründung der Legalität der „Resolutionen über Sanktionen“ gegen die DVR Korea unterbreitet sind.

Im Schreiben wurde erwähnt, dass der Zweifel der internationalen Gesellschaft an juristische und moralische Angemessenheit der im UN-Sicherheitsrat angenommenen „Resolutionen über Sanktionen“ zunimmt. In dieser Sachlage könne dementsprechende Gesetzmäßigkeit nur auf dem internationalen Forum der Rechtsexperten in der Hinsicht der Gerechtigkeit und Unparteilichkeit begründet werden. Dabei wurden die Fragen, die auf dem Forum zur Debatte gestellt werden können, wie folgt gestellt:

Entsprechen die im UN-Sicherheitsrat angenommenen „Resolutionen über Sanktionen“ gegen den Start des Satelliten der DVR Korea den Völkerrechten, in denen die friedliche Nutzung des Weltraumes als souveräne Rechte jedes Staates bestimmt wird, oder nicht?

Das Völkerrecht auf das totale Verbot des Atomtests ist noch nicht in Kraft gesetzt. Sind in dieser Lage die im UN-Sicherheitsrat angenommenen „Resolutionen über Sanktionen“ gegen den Atomtest der DVR Korea gesetzlich angemessen oder nicht?

Die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates verhindern die Inkraftsetzung des Völkerrechts auf das totale Verbot des Atomtests. Haben in dieser Sachlage diese ständigen Mitglieder moralische Einwände gegen den Atomtest anderer Länder?

Ohne Problematisierung von Atomtests und Satellitenstart in anderen Ländern wird nur die DVR Korea als „Bedrohung von internationalen Frieden und ebensolcher Sicherheit“ abgestempelt und zu Sanktionen gezwungen. Entsprechen solche zweierlei Maßstäbe dem 2. und dem 51. Artikel der UN-Charta, in der das Prinzip von der Gleichheit der Souveränität und dem Selbstschutzrecht in allen Ländern anerkannt ist, oder nicht?

Im Schreiben wurde erwähnt, dass außer solchen Vorschlägen beliebige Fragen der Forumsteilnehmer begutachtet und angenommen werden können. Dabei forderte das Schreiben das UNO-Sekretariat nochmals dazu, das internationale Forum der Rechtsexperten so schnell wie möglich zu veranstalten.