Unter dem Vorwand des Nuklearsprengkopftests in der DVR Korea im September fabrizierte der UNO-Sicherheitsrat eine „Resolution über Sanktionen“.
Am 1. Dezember veröffentlichte der Sprecher des DVRK-Außenministeriums seine Stellungnahme wie folgt:
Das ist eine weitere Überschreitung der Amtsbefugnisse und Verletzung der Souveränität durch den von den USA gelenkten UNO-Sicherheitsrat, das Selbstschutzrecht unserer Republik verneint zu haben. Daher verurteilen wir diese Resolution hart und weisen sie total zurück.
Unser erfolgreicher Nuklearsprengkopftest im September ist als ein Kettenglied der praktischen Maßnahmen gegen atomare Bedrohung durch die USA und feindselige Kräfte, die die Ausübung der selbstverteidigenden Rechte unseres Staates böswillig problematisieren, und ihren Rummel um die Sanktionen eine Demonstration der schonungslos harten Gegenmaßnahmen unserer Armee und unseres Volkes, wir seien auch dazu bereit, den Feinden Gegenschläge zu setzen, falls sie uns antasten.
Bisher wurden in zahlreichen Ländern einschließlich aller ständigen Mitgliedsstaaten tausendmalige Atomtests durchgeführt und ebensolche Raketen gestartet. Aber es ist von dem UNO-Sicherheitsrat niemals verboten worden.
Wenn Obama und seine Handlanger daran denken, es wäre möglich, durch niederträchtige Sanktionen und Druck die Richtlinie unseres Staates über Atombewaffnung aufzugeben oder die Stellung als Atomwaffenstaat zu unterminieren, ist das eine völlige Fehlkalkulation.
Wir werden zu keinerlei Treffen mit den oben erwähnten Schurken kommen und auf dem von uns gewählten gerechten Weg noch energischer voranschreiten.
Die Fabrizierung der diesmaligen „Resolution über Sanktionen“, die unsere Souveränität, unser Existenz- und Entwicklungsrecht total verneint hat, wird unsere noch mächtigere selbstverteidigende Gegenmaßnahme herbeiführen.
Die Sanktion wird unvermeidlich nur verschärfte Lage verursachen. Falls die Lage der Koreanischen Halbinsel und der Region in unkontrollierbaren Zustand gerät, werden die USA, der Urheber der Fabrizierung der „Resolution über Sanktionen“, voll und ganz die Verantwortung dafür tragen.
AiP-D Meinung: Schon wieder hat die UNO mit ihrem Sicherheitsrat – und somit alle Sicherheitsratsmitglieder gemeinsam – gegen geltendes Recht und die UNO-Charta verstossen. In gewohnt einseitiger Weise problematisieren und sanktionieren die Sicherheitsratsmitglieder den gerechten Nuklearsprengkopftest der souveränen DVR Korea.
Dabei verwundert es besonders, dass China und Russland den verschärften Sanktionen zustimmten, weil diese Länder doch selber unter den Druck der zunhehmenden Bedrohung durch die USA und ihnen willfähriger Kräfte geraten. Würde die stolze DVR Korea nicht ihre selbstverteidigenden Maßnahmen durchführen und weitere kühne Verstärkung der Abschreckungskraft einschließlich der atomaren Waffen durchführen, würden diese Staaten an ihrer Ostflanke leicht in eine unkontrollierbare und explosive Lage geraten. Sie sollten die DVR Korea mit allen erdenklichen Mitteln in ihrem gerechten Kampf um Unabhägigkeit und Selbstbestimmung unterstützen, statt Ihrem Verbündeten so arglistig heimtückisch in den Rücken zu fallen.
Wir können nur vermuten, welche erpresserischen Maßnahmen seitens der verbrecherischen US-Administration mit Obama an der Spitze dazu geführt haben, diese lächerliche Farce im UNO-Sicherheitsrat zu veranstalten und mitzutragen. Sie sollten aber niemals vergessen, dass sie auch auf dem Radarschirm der Konfrontationsfanatiker in Washington und anderswo zu sehen sind, die ja nichts Geringeres vorhaben, als die gesamte Welt zu beherrschen. Wie schon in der Vergangenheit, schärft diese erneute ungeheuerliche Maßnahme nur den noch entschiedeneren Widerstand der DVR Korea. Wir werden jedenfalls den gerechten Kampf des koreanischen Volkes immmer weiter mit all unseren Kräften unterstützen!
Hände weg von Korea!
Korea den Koreanern!
Nieder mit dem US-Imperialismus!
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Am 23. Juni 2015 fand im Obersten Gericht der DVRK die gerichtliche Verhandlung über Kim Kuk Gi und Choe Chun Gil, Spione des südkoreanischen Marionettengeheimdienstes, statt, die sich – von den USA und der südkoreanischen Marionettenclique gelenkt – mit ihren gegen unsere Republik gerichteten Spionagetätigkeiten und Ränken befassten und dabei entlarvt und festgenommen wurden.
Im Gerichtsprozess wurde der Vorfall der Angeklagten, die den Artikeln des Strafgesetzes der DVRK wie Artikel 60 (Verbrechen der Intrigen für den Staatsumsturz), Artikel 64 (Verbrechen der Spionage), Artikel 65 (Verbrechen der Diversions- und Subversionsmachenschaften) und Artikel 221 (Verbrechen der rechtswidrigen Grenzüberschreitung) entsprechen, überprüft, die Anklageschrift, in der die verbrecherischen Tatsachen festgelegt wurden, eingereicht und die Untersuchungen der Tatsachen vorgenommen.
Während der Untersuchungen erkannten die Angeklagten all ihre Verbrechen an, dass sie unter der Lenkung und Anordnung der USA und deren hörigem Marionettengeheimdienst Südkoreas im Hintergrund mit niederträchtigsten und heimtückischsten Methoden unsere Führungsspitze zu verletzen versuchten, sich an den gegen unsere Republik gerichteten Spionagetätigkeiten und Ränken der US-Imperialisten und der südkoreanischen Marionetten, die von der „Menschenrechtsfrage im Norden“ gefaselt haben, unter dem Vorwand des „Falschgeld herstellenden Landes“ und des „Terrorsponsors“ internationale Isolierung und Blockade gegen uns zustande bringen wollen, aktiv beteiligt hatten, mit allerlei Mitteln und Methoden die Geheimmaterialien unserer Partei, unseres Staates und Militärwesens zu sammeln und die kapitalistische Lebenskultur in unserem Innern zu verbreiten versucht hatten.
Der Staatsanwalt forderte die Todesstrafe. Nach Abwägung allen Für und Widers wurden die Angeklagten Kim Kuk Gi und Choe Chun Gil vom Gericht zu lebenslangem Arbeitzuchthaus verurteilt.
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