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Giftmord am Kaiser Kojong durch die japanischen Imperialisten

Die japanischen Imperialisten, die im letzten Jahrhundert das koreanische Volk zum Schicksal des kolonialen Sklaven zwangen und die in der Geschichte beispiellose faschistische Herrschaft ausübten, schreckten auch die Barbarei, den Kaiser eines Landes zu vergiften, vor nichts zurück.

Seit langem lauerten sie auf eine Gelegenheit, Korea zu überfallen, und beschäftigten sich nach dem Russisch-Japanischen Krieg im Jahr 1905 mit der Herstellung der Kolonialherrschaft über Korea.

Sie zwangen für das Wegnehmen der koreanischen Staatsmacht den Kaiser Kojong und die Minister der Regierung dazu, den schon früher vorbereiteten „Ulsa-5-Punkte-Vertrag“ unbedingt zu akzeptieren.

Trotz der Bedrohung, Erpressung und Bestechung richteten sich der Kaiser Kojong und viele Staatsbeamte gegen den Abschluss von diesem „Vertrag“. Da ließen sie mit Gewalt und Betrug den „Ulsa-5-Punkte-Vertrag“ in Kraft treten.

Nach dem In-Kraft-Treten dieses Vertrags verheimlichte der Kaiser Kojong die diplomatische Tätigkeit, um dies außer Kraft treten zu lassen. weiterlesen


Fernseh- und Lesetipps

Heute verwöhnen wir Sie mit zwei Tipps:

  1. Bei monopoly gelesen:
    Die Annexion der DDR fußt auf in 50ern ausgearbeitetem Plan
  2. Doku bei arte am Freitag, den 9.10.2020 von 09:30 bis 10:25 (jetzt schon in der Mediathek verfügbar):
    Agent Orange – Die Opfer klagen an

Passend dazu gibt es einen Beitrag in der ARD-Mediathek von 2015

Auch beim ZDF sind wir fündig geworden:

  1. Die Narben der Vergangenheit
  2. USA und Vietnam säubern Gelände

Wir wünschen allen erhellende Erkenntnisse!


DVR Korea/ Malaysia: Stellungnahme des Sprechers des Juristenkomitees Koreas

Am 13. Februar bekam in Malaysia ein Bürger unserer Republik mit Diplomatenpass vor dem Einstieg ins Flugzeug plötzlich einen Herzinfarkt und starb auf dem Weg zum Krankenhaus.

Eigentlich bestätigten das malaysische Außenministerium und die Seite des Krankenhauses, sein Tod sei auf Herzinfarkt zurückzuführen, und teilten unserer Botschaft in Malaysia mit, die das Konsulschutzrecht auf die DVRK-Bürger ausübt, es sei beschlossen, seinen Leichnam unserer Botschaft zu übergeben und ihn zu kremieren.

Demnach forderte unsere Botschaft dazu auf, die Identität des Gestorbenen festzustellen und diesen Leichnam zu übergeben.

Sobald aber an jenem Abend ein konservatives Massenmedium Südkoreas behauptete, dass dieser Bürger laut der „Nachricht der Regierung“ durch Gift von irgendjemandem getötet wurde, mischte sich die Geheimpolizei in Malaysia in diese Affäre ein, machte diese Vermutung zur vollendeten Tatsache und führte die Autopsie durch. Daher wurde die Frage kompliziert.

Unsere Botschaft beleuchtete klar und eindeutig, es sei unnötig, den Leichnam zur Feststellung der Todesursache zu öffnen, weil unser Bürger wegen des Herzinfarkts starb. Überdies könne der Leichnam des Gestorbenen mit Diplomatenpass niemals geöffnet werden, weil er nach der Wiener Konvention eine exterritoriale Existenz ist.

Aber die malaysische Seite ignorierte nicht nur unsere gerechten Forderungen sondern auch das Völkerrecht und öffnete ohne irgendeine Vereinbarung mit uns oder unsere Anwesenheit gewaltweise den Leichnam, sondern redete auch davon, ohne Veröffentlichung der Obduktionsergebnisse sogar die 2. Leichenöffnung zu versuchen. weiterlesen