Die USA und die ihnen willfährigen Kräfte problematisierten unseren Atomsprengkopftest als „Bedrohung“ des Weltfriedens und deren Sicherheit und „Provokation“ gegen sie und fabrizierten durch die Aufhetzung des UN-Sicherheitsrats erneut eine „Resolution über Sanktion“ gegen unsere Republik. Diesbezüglich veröffentlichte am 22. Dezember der für Verträge und Gesetze zuständigen Abteilungsleiter im DVRK-Außenministerium seine Stellungnahme wie folgt:
Trotz den über halbes Jahrhundert lang dauernden nie da gewesenen Sanktionen der USA und der ihnen willfährigen Kräfte traten wir mit Fug und Recht in die erste Reihe der Atommächte und Raumfahrtnation ein. Daher werden die UN-Sanktionen oder Andere Einzelsanktionen bei uns keine erhofften Wirkungen haben.
Wir verurteilen die im UN-Sicherheitsrat fabrizierte „Resolution über Sanktionen“ Nr. 2321 als ein verbrecherisches Protokoll mit keiner Gesetzmäßigkeit und weisen sie entschieden zurück.
Unser Atomsprengkopftest ist als Ausübung des souveränen Rechts unseres Staats eine praktische Maßnahme gegen atomare Bedrohung seitens der USA wie auch anderer feindlichen Kräfte und ihren unbesonnenen Rummel um Sanktionen und eine Demonstration des Willens unseres Volkes dazu, dass es dafür bereit ist, ihnen Gegenschläge zu setzen, falls die Feinde uns antasten.
Unsere berechtigte und gerechte selbst verteidigende Maßnahme dazu, vor zunehmender Bedrohung durch den Atomkrieg seitens der USA unsere Würde und Existenzrecht zu schützen und den wahren Frieden zu verteidigen, ist ein gesetzmäßiges Recht eines souveränen Staates und verletzt keinerlei Völkerrecht.
Mit dem Ziel, unsere Republik zu isolieren und zu strangulieren, fabrizierten die USA und andere feindlichen Kräfte die im UN-Sicherheitsrat zusammengezimmerte „Resolution über Sanktion“ Nr. 2270, warfen diesmal erneut sogar ihr bisheriges betrügerisches Aushängeschild, in dem die mit dem Volksleben zusammenhängende Wirtschaftstätigkeit ausgenommen wird, über Bord und nahmen die „Resolution über Sanktion“ für die Blockierung an, die Kanäle auf dem See allseitig zu sperren, ganz zu schweigen von unserem Außenhandel und unserer wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit.
In der Lage, dass alle juristischen und systembedingten Vorrichtungen für die Verhinderung der Kriege und der bewaffneten Zusammenstöße völlig beseitigt und die „Resolution“ des UN-Sicherheitsrats über „Sanktion“, welche der Kriegserklärung gleich kommt, zusammengeschustert wurde, bleibt jetzt auf der Koreanischen Halbinsel nur ein letzter Wahl zum Krieg, wo das Feuer mit Gegenfeuer erwidert wird.
Die USA und die ihnen willfährigen Länder, die sich an der Fabrizierung dieser Resolution beteiligt haben, werden die Verantwortung für alle daraus resultierenden Konsequenzen voll tragen.
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